Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

1.Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Baseforfight durch Verantwortliche von Vereinen (im Folgenden: „Veranstalter/Kunde“), potentiellen Teilnehmern an Veranstaltungen (im Folgenden: „Teilnehmer/Kunde“) sowie sonstige Besucher der Seite (im Folgenden: „Nutzer“). Diese umfassen sämtliche Funktionalitäten, Anwendungen und Dienstleistungen, insbesondere die Registrierung, Veröffentlichung von Veranstaltungen und die Anmeldung zu diesen Veranstaltungen.

2. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Veranstalter aus, sobald er das Feld "Veranstaltung veröffentlichen" angeklickt hat. Durch die Veröffentlichung der Veranstaltung auf BaseForFight entsteht ein Vertrag zwischen Baseforfight und dem Veranstalter.

3. Ein Teilnehmer meldet sich oder andere Teilnehmer verbindlich durch die Angabe der erforderlichen Daten an und erklärt sich mit der vom Veranstalter erhobenen Startgebühr einverstanden.

§ 2 Änderung der AGB

Diese AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen, welche sich die Plattform Baseforfight vorbehält. Änderungen der AGB innerhalb laufender Vertragsbeziehungen werden den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Dies geschieht durch Einblendung einer entsprechenden Meldung, die unmittelbar nach der Anmeldung des Nutzers bei Baseforfight angezeigt wird. Die Meldung enthält einen Link, mit dem der Nutzer zu der neuen Fassung gelangt. Durch Anklicken eines entsprechenden Buttons erklärt der Nutzer, dass er die Änderung der AGB zur Kenntnis genommen hat. Wird den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Kenntnisnahme schriftlich widersprochen, so gelten diese als angenommen. Widerspricht der Kunde, bleibt die unveränderte Fassung für sein Vertragsverhältnis gültig; Baseforfight hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.

§ 3 Beschreibung der Plattform

1. Die Plattform Baseforfight ermöglicht es Veranstaltern Ausschreibungen zu Kampfsport-Veranstaltungen zu veröffentlichen. Teilnehmer haben die Möglichkeit sich auf der Plattform Baseforfight zu den Veranstaltungen anzumelden, sofern sie die vom Veranstalter erforderten Anforderungen erfüllen.

2. Auf der Plattform Baseforfight werden neben dem Anmeldemanagement (vgl. § 3 Zif. 1.) weitere Funktionen für Nutzer angeboten. Diese sind kostenfrei nutzbar. Für diese Funktionen finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

§ 4 Leistungsspektrum

Die entgeltliche Durchführung des Anmeldemanagements durch Baseforfight umfasst folgendes Leistungsspektrum

1. Veröffentlichung der Veranstaltung und Ermöglichung des Zugriffs durch (potentielle) Teilnehmer.

2. Bereitstellung der Anmeldemaske zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung.

3. Aufbereitung der Daten zur Verwendung an der Veranstaltung.

4. Zahlungsabwicklung der vom Teilnehmer zu entrichtenden Startgebühr.

5. Stetiger Zugriff auf die Daten der bis dato angemeldeten Kämpfer per Download als Excel-Tabelle.

6. Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern bzw. demjenigen der die Teilnehmer angemeldet hat.

7. Möglichkeit eine Veranstaltung abzusagen.

8. Download der nach Alters,- Gewichts- und/oder Leistungsklasse sortierten Liste als Excel-Tabelle.

§ 5 Nutzung des Leistungsspektrums

1. Nur derjenige Nutzer, der von der Stelle (Verein, Club, Firma o.ä.) auch tatsächlich dazu befähigt wurde, hat das Recht, Veranstaltungen zu veröffentlichen. Zur Verifikation der Befähigung ist ein entsprechender Nachweis an Baseforfight zu leisten.

2. Wer dennoch Veranstaltungen veröffentlicht, ohne dazu berechtigt zu sein, oder böswillig Veranstaltungen veröffentlicht, die nicht durchgeführt werden sollen, hat die Kosten der Rückabwicklung des Anmeldungsprozesses zu tragen. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Anzahl der bis dato angemeldeten Teilnehmer.

§ 6 Vertragsabschluss

1. Der Veranstalter bringt durch die Veröffentlichung einer Veranstaltung sein Interesse zum Ausdruck, einen Vertrag über die Veröffentlichung dieser Veranstaltung sowie zum Durchführen des Anmeldemanagements durch Baseforfight abschließen zu wollen. Die Veröffentlichung wird durch Klick auf den Button „Veranstaltung veröffentlichen“ am Ende des zwei Schritte umfassenden Veröffentlichungsprozesses abgesendet. Durch die Übermittlung einer Bestätigungsmail seitens Baseforfight kommt der Vertrag zwischen dem Veranstalter und Baseforfight zustande.

2. Durch den Vertragsschluss mit Baseforfight und der Veröffentlichung der Veranstaltung entsteht gleichzeitig das Vertragsangebot für (potentielle) Teilnehmer.

3. Das Angebot der Veranstalter zur Teilnahme an einer Veranstaltung kann von einem Teilnehmer durch die Durchführung des Anmeldeprozesses angenommen werden. Durch klicken des „Teilnehmer anmelden“-Buttons und die Bestätigung durch Baseforfight nimmt der Teilnehmer das Angebot des Veranstalters an und hat die vom Veranstalter geforderten Pflichten (z.B. Zahlung der Startgebühr) zu leisten.

4. Ein als Teilnehmer registrierter Nutzer hat die Möglichkeit weitere Teilnehmer (Dritte) zu Veranstaltungen anzumelden, sofern diese Dritten den Teilnehmer zur Durchführung einer solchen Aktion berechtigt haben. Meldet ein Teilnehmer einen Dritten ohne dessen Erlaubnis, also ohne Berechtigung, an, so hat der Teilnehmer die Startgebühr an den Veranstalter zu entrichten oder diesen Dritten innerhalb der Anmeldefrist bei Baseforfight abzumelden.

§ 7 Preise, Zahlungsabwicklung, unrechtmäßige Anmeldung Dritter

1. Die Veröffentlichung von Veranstaltungen sowie die Durchführung des Anmeldemanagements geschehen für den ausführenden Veranstalter entgeltlich. Die Gebühr beträgt hierbei 9% der vom Veranstalter erhobenen Startgebühr, mindestens aber 1€ pro angemeldeten Teilnehmer. Für Teilnehmer, welche binnen der Anmeldefrist ihre Teilnahme stornieren, fallen keine Kosten für den Veranstalter an.

2. Wird die Abwicklung der Startgebühr-Zahlung über Baseforfight abgewickelt, so wird der anfallende Betrag von Baseforfight einbehalten, bevor die Anmeldegebühr an den Veranstalter überwiesen wird. Dieser Vorgang wird dokumentiert und dem Veranstalter mit den anderen Daten nach Anmeldeschluss übermittelt.

3. Wird die Abwicklung der Startgebühr-Zahlung durch den Veranstalter durchgeführt, so ist der anfallende Betrag binnen einen Monats nach Rechnungsstellung an Baseforfight zu leisten.

4. Die Anmeldung über Baseforfight ist für Teilnehmer kostenlos. Es entsteht jedoch durch die Anmeldung der Teilnehmer der Anspruch des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer zur Zahlung der festgelegten Startgebühr.

5. Wird die Abwicklung der Startgebühr-Zahlung über Baseforfight durchgeführt, so ist die volle Startgebühr der Teilnehmer binnen 14 Tage nach Anmeldung, spätestens aber bei Anmeldeschluss auf das angegebene Konto zu überweisen. Zahlungsverzug wird dem Veranstalter nach einer vorausgehenden Mahnung an den Teilnehmer gemeldet und kann ggf. zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen.

6. Wird die Abwicklung der Startgebühr-Zahlung nicht über Baseforfight abgewickelt, so ist der Veranstalter für den Erhalt der Start-Gebühren selbst verantwortlich.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

1. Der Vertrag zwischen Baseforfight und dem Veranstalter endet automatisch nach der erfolgreichen Abwicklung des Anmeldemanagements und wird mit der Bezahlung des Entgelts abgeschlossen.

2. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer endet mit der Teilnahme an der Veranstaltung und Erbringung der damit verbundenen Leistungen.

3. Veröffentlichte Veranstaltungen können binnen vierzehn Tagen nach Veröffentlichung kostenfrei abgesagt werden.

4. Kann die Veranstaltung aufgrund betrieblicher Gründe des Veranstalters nach Ablauf dieser Frist nicht stattfinden, so hat der Veranstalter das Entgelt von 1€ pro angemeldeten Teilnehmer für alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldeten Teilnehmer zu tragen.

5. Kann die Veranstaltung aufgrund mangelnder Teilnehmer nicht durchgeführt werden, so fallen für den Veranstalter keine Kosten an.

6. Teilnehmer können ihre Anmeldung gegenüber dem Veranstalter rückgängig machen. Dies gilt jedoch nur, sofern dies vor dem vom Veranstalter festgelegten Anmeldeschluss geschieht. Nach dem Anmeldeschluss kann nicht mehr storniert werden.

7. Kann ein Teilnehmer nicht teilnehmen, so hat er nach Ablauf des Anmeldeschlusses die Start-Gebühr dennoch zu entrichten oder sich auf anderem Weg mit dem Veranstalter zu einigen.

§ 9 Sonstiges

1. Baseforfight ist berechtigt, mit der Erbringung einzelner Leistungen (z.B. Inkasso, Druck- und Logistikdienstleistungen) Dritte zu beauftragen. Dabei wird sichergestellt, dass die Regelung über den Datenschutz beachtet und die Erfüllung der Vertragspflichten gewährleistet wird.

2. Auf die vorliegenden AGB sowie das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und von Baseforfight findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.

3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Baseforfight bzw. derjenigen Gesellschaft, die die Geschäfte von Baseforfight betreibt.

4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: Januar 2015